Sport(gerichtsbarkeit)
Wer mich kennt, weiß, dass ich mich nicht nur privat, sondern auch beruflich sehr für Sport interessiere. Aus diesem Grund sind Dolmetscheinsätze im Sportbereich für mich immer ein besonderes Highlight. Exemplarisch möchte ich heute einen Einsatz beim DFB-Sportgericht beschreiben, bei dem ich (Mitglied eines Bundesligaclubs) mein Interesse für Fußball mit meinen Kenntnissen aus Einsätzen für die Justiz hervorragend kombinieren konnte.
Das DFB-Sportgericht, die 1.Instanz der deutschen Sportgerichtsbarkeit, wurde 1963 zusammen mit der Bundesliga gegründet. Sitzungsort ist die DFB-Zentrale in Frankfurt am Main. Es ist zuständig für die Bundesligen und die Regionalligen. Die Besetzung des Gerichts und das Verfahren gleichen einem Strafverfahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Richter und Mitarbeiter des DFB-Sportgerichts arbeiten ehrenamtlich.
Das Sportgericht kann Sanktionen gegen Vereine oder Spieler wegen Fehlverhaltens erlassen. Erhält der Spieler eine Rote Karte durch den Schiedsrichter, legt das Sportgericht das Strafmaß je nach Härte des Fouls oder der Unsportlichkeit fest. Wenn beide beteiligten Vereine die Strafe akzeptieren, ergeht ein schriftliches Urteil. Sollte allerdings einer der Vereine Widerspruch einlegen, findet eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht in Frankfurt statt. Dies trifft nur auf ca. 20% der Fälle zu. Das Verfahren, in dem die Sache neu aufgerollt wird, wird von einem Vorsitzenden Richter geleitet. Vertreten sind ferner: Beisitzer, Kontrollausschuss, Schriftführer, der Beschuldigte in Begleitung eines Verteidigers. Der Kontrollausschuss hat quasi die Funktion der Staatsanwaltschaft, entscheidet über die Aufnahme von Ermittlungen, Anklageerhebung und stellt einen Strafantrag. Nach Aufruf der Sache wird in den Sachstand eingeführt, die Beweisaufnahme eröffnet, der Beschuldigte angehört und Zeugen (gefoulter Spieler, Schiedsrichter) vernommen. Anschließend erfolgen die Plädoyers des Kontrollausschusses (Strafantrag) und des Verteidigers. Nach einer kurzen Beratung verkündet das Gericht das Strafmaß. Sollten die Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden sein, können sie beim DFB-Bundesgericht (2. Instanz) Einspruch einlegen.
Ich dolmetschte für einen französischsprachigen Spieler, dessen Sperre durch das Urteil um ein Spiel reduziert wurde. Der Spieler und die ihn begleitenden Vertreter des Vereins waren mit diesem Urteil nicht sonderlich zufrieden. Theoretisch kann es aber passieren, dass die Strafe sogar noch härter ausfällt.